Allgemeine Geschäfts- & Teilnahmebedingungen der Fußballschule Michael Jung
- Geltungsbereich, Vertragspartner & Vertragsgegenstand
1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten zwischen dem Kunden (nachfolgend: bezeichnet mit „Kunde“) und der Fußballschule Michael Jung (nachfolgend bezeichnet mit „Fußballschule“).
1.2. Die Fußballschule erbringt je nach Beauftragung Leistungen unterschiedlicher Art, insbesondere in den Bereichen individuelles und kollektives Fußballtraining, Fußballcamps (in der Regel ohne Übernachtung), Aus- u. Fortbildung von Trainern sowie Workshops mit Mannschaften sowie Mannschaftsbetreuung. Die Leistungen der Fußballschule finden je nach Beauftragung in Form von wiederkehrenden (in der Regel wöchentlichen) Kursen/Einheiten oder aber in Form von einzelnen Einheiten/Kursen bzw. (Ferien-)Camps statt.
1.3. Nicht volljährige Personen werden bei der Abgabe von rechtsgeschäftlichen und rechtsgeschäftsähnlichen Erklärungen stets von ihren gesetzlichen Vertretern vertreten. Die gesetzlichen Vertreter übernehmen dabei – entsprechend ihrer Verpflichtung bei Anmeldung – aber ausdrücklich die vollständige Haftung für Zahlungsverpflichtungen jeglicher Art (aus dem gegenständlichen Vertragsverhältnis mit den von ihnen gesetzlich vertretenen Personen) gegenüber der Fußballschule.
- Vertragsschluss, Vertragsinhalt, Preise und Zahlungsbedingungen
2.1. Alle Angebote der Fußballschule sind grundsätzlich freibleibend und beinhalten lediglich eine Aufforderung des Kunden zur Abgabe eines Vertragsangebotes. Der Vertrag kommt mit Teilnahmebestätigung durch die Fußballschule zustande, welcher die Übersendung einer Rechnung für die jeweilige(n) Leistung(en) gleichsteht.
2.2. Vertragsbestandteil sind die zum Zeitpunkt der Anmeldung gültigen Preise gemäß Homepage der Fußballschule, soweit dem Kunden kein gesondertes Angebot der Fußballschule vorliegt.
2.3. Die Leistungen werden dem Kunden im Voraus in Rechnung sowie zur Zahlung fällig gestellt. Der Rechnungsbetrag ist vom Kunden in voller Höhe innerhalb von 10 Tagen zu zahlen, sofern in der Rechnung nicht etwas anderes vermerkt ist. Maßgeblich für die Rechtzeitigkeit der Zahlung ist der Eingang auf dem in der Rechnung angegebenen Konto. Sämtliche mit der Zahlung anfallende Bankgebühren (insbesondere vom Kunden zu vertretende Gebühren für Rücklastschriften etc.) gehen zu Lasten des Kunden.
- Haftung der Fußballschule
3.1. Haftung für eigenes Verschulden (inkl. gesetzliche Vertreter und Erfüllungsgehilfen):
3.1.1. Die Haftung der Fußballschule, auch für deren gesetzliche Vertreter und Erfüllungsgehilfen, ist auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit beschränkt.
3.1.2. Die Teilnahme an bestimmten Veranstaltungen erfordert gegebenenfalls persönliche Voraussetzungen der Teilnehmer (z.B. Alter; Gesundheitszustand etc.), für deren Erfüllung der Kunde selbst verantwortlich ist. Auf das Bestehen besonderer Voraussetzungen bei speziellen Kursen/Camps/Veranstaltungen weist die Fußballschule gesondert hin, soweit sich diese nicht bereits aus der Natur der Sache ergeben (z.B. keine Teilnahme an Kursen im alkoholisierten Zustand bzw. unter Einfluss von Drogen etc.).
3.1.3. Trainings-Kurse bzw. Camps werden grundsätzlich bei allen Witterungsbedingungen durchgeführt. Bei witterungsbedingter Gefahr für Leib und Leben der Teilnehmer (z.B. Gewitter, orkanartiger Sturm oder witterungsbedingte Nichtbespielbarkeit von Plätzen etc.) oder bei sonstigen Fällen höherer Gewalt ist die Fußballschule zur Absage nichtdurchführbarer Leistungen oder auch des gesamten Trainings/Camps berechtigt. Eine Haftung für die Nichterfüllung oder für Schäden aufgrund von Absagen infolge höherer Gewalt besteht seitens der Fußballschule nicht.
3.1.4. Die Fußballschule hat das jederzeitige Recht, Trainings und Feriencamps infolge des Nichterreichens der erforderlichen Teilnehmerzahl vor deren Beginn ersatzlos abzusagen. Soweit sich die Parteien nicht auf einen Ersatzkurs bzw. ein Ersatzcamp verständigen können, erhalten die Kunden bereits entrichtete Kursgebühren in voller Höhe erstattet. Weitere Ansprüche des Kunden, insbesondere solche auf Schadensersatz oder Erstattung nutzlos gewordener Aufwendungen (z.B. Erwerb von Ausrüstung oder Kosten für Anreise) sind ausgeschlossen.
3.1.5. Die Fußballschule haftet in keinem Fall im Zusammenhang mit der An- und Abreise der Kunden zu Trainings und/oder Feriencamps oder der Unterbringung während Feriencamps, welche stets auf eigene Gefahr und Kosten des Kunden erfolgen (Eigenanreise sowie eigene Organisation der Unterbringung durch den Kunden). Insbesondere übernimmt die Fußballschule keine Leistungen reisevertragsrechtlicher Art, da die Fußballschule etwa auch im Rahmen von Feriencamps ausschließlich Trainings- sowie Aus-/Fortbildungsleistungen erbringt. Außerhalb der Trainingseinheiten oder Camps übernimmt die Fußballschule auch keinerlei Aufsichtspflichten über die (insbesondere minderjährigen) Kunden. Im Rahmen sog. Feriencamps bestehen vertragliche Pflichten und/oder Aufsichtspflichten ausschließlich während der täglichen Trainingseinheiten.
3.2. Haftung für fremdes Verschulden bei (der Vermittlung von) Leistungen Dritter:
3.2.1 Soweit sich die Leistungen der Fußballschule auf die Vermittlung anderer Unternehmen beschränken, haftet die Fußballschule weder für den Erfolg der Vermittlung (also das Zustandekommen eines Vertrages zwischen dem Kunden und dem vermittelten Unternehmen) noch für die ordnungsgemäße Erbringung der vermittelten Leistungen durch das vermittelte Unternehmen, sondern haftet ausschließlich für die sorgfältige Auswahl des vermittelten Unternehmens.
3.2.2 Die Regelungen unter 3.1. gelten bezüglich der Haftung der Fußballschule für die sorgfältige Auswahl des vermittelten Unternehmens (Ziffer 3.2.1.) entsprechend.
3.2.3 Wird ein zur Durchführung der Leistungen bzw. Kurse hinzugezogenes/r Unternehmen/r nicht vermittelt, sondern als Subunternehmer bzw. Erfüllungsgehilfe der Fußballschule tätig, gelten die Vorschriften zu Ziffer 3.1. unmittelbar.
- Pflichten und Obliegenheiten der Kunden; Erklärungen im Zusammenhang mit Verletzungen, Erkrankungen, ärztlichen Behandlungen sowie Versicherungen
4.1. Der Kunde hat fristgerecht seinen Zahlungspflichten (vgl. u.a. Ziffern 2.2. und 2.3.) nachzukommen.
4.2. Der Kunde hat während der Trainingseinheiten, Feriencamps und Aus-/Weiterbildungen stets die allgemeinen Verhaltensregeln (kein Drogen- und Alkoholkonsum, kein Vandalismus etc.) sowie die Anweisungen seitens der Fußballschule zu befolgen. Für den Fall des Nichtbefolgens von Verhaltensregeln und/oder Anweisungen hat die Fußballschule das Recht, den Kunden von der jeweiligen Trainingseinheit oder dem gesamten Kurs bzw. Camp auszuschließen, soweit durch die Missachtung die ordnungsgemäße Durchführung der Einheit, des Kurses oder Camps gestört wird und die Missachtung vom Kunden zu vertreten ist. Ein Anspruch auf (anteilige) Erstattung von Kursgebühren besteht in diesem Fall nicht.
4.3. Mit Vertragsschluss bzw. Anmeldung zu einem Angebot der Fußballschule, bestätigt der Kunde (bzw. dessen gesetzliche Vertreter), gesund und sportlich voll belastbar zu sein. Den Kunden (bzw. dessen gesetzliche Vertreter) trifft zudem die Verpflichtung, die Fußballschule über alle Gesundheitsbeeinträchtigungen und/oder die Erforderlichkeit etwaiger Medikamentengaben und/oder ärztliche/medizinische Behandlungen schriftlich zu informieren.
4.4. Der Kunde (bzw. dessen gesetzliche Vertreter) sichert mit Vertragsschluss bzw. Anmeldung zu, ordnungsgemäß kranken- und haftpflichtversichert zu sein. Für den Fall der Erkrankung oder Verletzung eines Kunden während der Einheiten, Kurse oder Camps bevollmächtigt der Kunde (bzw. dessen gesetzliche Vertreter) die Fußballschule, alle notwendigen Schritte für seine medizinisch notwendige Versorgung bzw. Behandlung und/oder seinen Heimtransport im Namen und auf Kosten des Kunden zu veranlassen. Sollten der Fußballschule hierdurch Kosten entstehen, ist der Kunde gegenüber der Fußballschule zu deren Ersatz verpflichtet. Insbesondere erklärt sich der gesetzliche Vertreter mit der ärztlichen Behandlung seiner minderjährigen Kinder bei Krankheit oder Unfällen einverstanden, sofern die vorherige Zustimmung nicht rechtzeitig eingeholt werden kann. In Notfällen gilt dieses Einverständnis auch für chirurgische Eingriffe, sofern diese nach Auffassung des behandelnden Arztes für notwendig erachtet werden und die vorherige Zustimmung der Erziehungsberechtigten nicht rechtzeitig eingeholt werden kann.
5. Kündigung (Stornierung) einzeln gebuchter Einheiten bzw. Kurse und Feriencamps durch den Kunden
5.1. Erfolgt die Kündigung bzw. Stornierung einzeln gebuchter Einheiten bzw. Kurse und Feriencamps durch den Kunden ohne seitens der Fußballschule zu vertretende Pflichtverletzung, hat der Kunde an die Fußballschule grundsätzlich 50 % der vereinbarten Vergütung zu entrichten, sofern die Beendigung/Stornierung erst innerhalb der letzten zwei Wochen vor Beginn des Kurses, der Einheit oder des jeweiligen Feriencamps erfolgt. Bei einer Kündigung/Stornierung seitens des Kunden früher als zwei Wochen vor Beginn der Einheit/Kurses/Camps wird eine Bearbeitungsgebühr von 8 Euro fällig. an.
Wird die Teilnahme vom Teilnehmer aus gleich welchen Gründen während der Einheit oder des Camps abgebrochen, besteht kein Anspruch auf Rückzahlung der Teilnahmegebühr.
Für wiederkehrend stattfindende Einheiten bzw. Kurse gilt demgegenüber Ziffer 6.
5.2. In den Fällen der Ziffern 5.1.bleibt dem Kunden der Nachweis ausdrücklich gestattet, dass der Fußballschule ein Schaden überhaupt nicht entstanden oder wesentlich geringer ist.
5.3. In den Fällen der Ziffern 5.1.bleibt es der Fußballschule ausdrücklich vorbehalten, einen höheren Schaden bzw. weitere Schadenspositionen außerhalb des typischerweise entstehenden Schadens nachzuweisen und geltend zu machen.
5.4. Die Erklärung über die Kündigung (Stornierung) des Vertrages bedarf grundsätzlich der Schriftform und wird erst im Zeitpunkt ihres Zugangs beim Vertragspartner wirksam. Die Nichtbeachtung der Schriftform ist unbeachtlich, wenn seitens des (gekündigten) Vertragspartners eine schriftliche Bestätigung der Beendigung (Stornierung) erfolgt.
5.5. Das Recht zur fristlosen Kündigung (außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund) bleibt von den Regelungen unter Ziffern 5.1. bis 5.3. sowie Ziffer 6. unberührt.
6. Kündigung von wiederkehrend stattfindenden Einheiten bzw. Kursen (Dauerschuldverhältnisse)
6.1. Da die Fußballschule ihr regelmäßiges (Förder-)Training auf Basis von Wertkarten (z.B. 4er, 8er-Karten) anbietet, kommen Regelungen zur Kündigung dieser Leistung derzeit nicht zum Tragen.
7. Foto- und Filmrechte
Der Kunde (bzw. dessen gesetzliche Vertreter) erklärt sich mit Vertragsschluss bzw. Kursanmeldung damit einverstanden, dass Fotos, Filmaufnahme oder sonstige audiovisuelle Mediendienste während der Einheiten, Kurse oder Camps durch die Fußballschule oder deren Erfüllungsgehilfen (z.B. Werbeagenturen) angefertigt werden und von der Fußballschule uneingeschränkt für die Öffentlichkeitsarbeit in allen Medien, insbesondere auch im Internet und den sozialen Netzwerken (z.B. facebook, instagram usw.), auch in bearbeiteter Form – ohne räumliche, zeitliche oder inhaltliche Beschränkung – veröffentlicht und für kommerzielle Zwecke verwendet oder verbreitet werden.
8. Rechtswahl / Gerichtsstand / Erfüllungsort
8.1. Auf das zwischen der Anbieterin und dem Kunden bestehende Rechtsverhältnis findet unter ausdrücklichem Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG) ausschließlich deutsches Recht Anwendung.
8.2. Der Kunde kann die Fußballschule nur an deren Sitz verklagen. Für Klagen der Fußballschule gegen den Kunden und/oder Teilnehmer ist der Wohnsitz des Kunden/Teilnehmers maßgebend. Ist der Kunde Vollkaufmann oder hat keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland, ist Gerichtsstand Kusel.
Haschbach, Stand 23.07.2025